Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs bedingungen des Käufers, haben für unsere Lieferungen und Leistungen keine Geltung, soweit wir sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht besonders widersprechen. Etwaige Einkaufsbedingungen sind für uns unbeachtlich, wenn sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, die im Zweifel Vorrang haben. Mit der Auftragserteilung oder der Annahme von Lieferungen und Leistungen erkennt der Käufer uneingeschränkt die ausschliessliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an. Die Annahme von Lieferungen und Leistungen schliesst in jedem Fall die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen ohne jegliche Vorbehalte und den Verzicht auf eigene formularmässige Bedingungen des Käufers ein. Einseitige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer sind unzulässig und für uns unverbindlich. Sollte eine Bestimmung in unseren Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

2. Angebote. Unsere Angebote richten sich an Wiederverkäufer, die die Waren ausschliesslich in ihrer selbstständigen beruflichen, gewerblichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Dies ist uns auf Verlangen nachzuweisen. Angebote verstehen sich stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen. Werden Bestellungen nicht gesondert bestätigt, gilt die Lieferung und Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Beifügungen zu bereits vorliegenden Bestellungen sind nicht möglich.

3. Ab Bestellwert von EURO 230,- liefern wir frei Bahnstation oder bei Sendungen mit Paketdienst (bis 31,5 kg) frei Haus. Der Versicherungs- und Verpackungsanteil je Sendung beträgt unabhängig vom Bestellwert EURO 1,75. Aufträge unter EURO 230.-- plus Fracht oder Porto. Mindestauftragswert EURO 100.--. Modellier- und Giessmassen werden unfrei ab Werk geliefert. Für den Versand pro 10kg-Gebinde Töpferton berechnen wir EURO 1,50. Besondere Versandvorschriften gehen zu Lasten des Käufers.

4. Preise. Unsere Preise sind freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise und Konditionen. Preisänderungen aufgrund aktueller Marktsituation behalten wir uns vor. Bei Sonderanfertigungen und Sonderverpackungen können wir angemessene Anzahlungen oder Sicherheiten verlangen. Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ladenpreisbindung bei Büchern.

5. Lieferung. Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Teillieferungen sind zulässig; jede Teillieferung gilt als besonderer Vertrag. Der Verkäufer ist zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt, soweit dies durch die in der Preisliste ausgewiesenen Verpackungseinheiten gerechtfertigt ist. Der Preis richtet sich nach der tatsächlich gelieferten Menge. Nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände, welche die Lieferung der verkauften Waren unmöglich machen oder übermässig erschweren, insbesondere alle Fälle von höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten in der Transport mittelbeschaffung und dergleichen, auch in der Person der Lieferanten des Verkäufers, entbinden für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Diese Ereignisse oder Fälle der Unmöglichkeit berechtigen den Verkäufer, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer in Abnahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf von 2 Wochen, beginnend ab der Anzeige der Versandbereitschaft, dem Verkäufer entstehende Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist ist der Verkäufer be rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder seine Rechte auf Erfüllung nebst Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung geltend zu machen. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, ohne konkreten Schadens nachweis Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % des Netto kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu beanspruchen. Desgleichen ist der Verkäufer verpflichtet, eventuell vom Verkäufer an Vertreter zu zahlende Provisionen zu ersetzen. Die dem Verkäufer nach dem Gesetz ungeachtet dessen zustehenden weiteren Ansprüche bleiben unberührt. Warenrücksendungen dürfen nur "Frei Haus" mit formalisierter und ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verkäufers erfolgen, sonst wird die Annahme verweigert. Eine 15% -ige Bearbeitungs gebühr bleibt vorbehalten. Mustersendungen werden berechnet und nicht zurückgenommen.

6. Versand. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer liefert frei Empfangsstation. Falls der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, die bei jeder Bestellung deutlich sichtbar angegeben werden müssen, werden Versandart und Versandweg vom Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmt. Durch besondere Versandvorschriften des Käufers entstehende Mehrkosten gehen zu seinen Lasten. Zustellgebühr und Rollgeld fallen ebenfalls dem Käufer zur Last. Der Versicherungs- und Verpackungsanteil je Sendung beträgt unabhängig vom Bestellwert EURO 1,75.

7. EG-Norm. SPIELZEUG hat der EG-Norm zu entsprechen und ist mit dem "CE" Symbol zu kennzeichnen. Soweit zutreffend, sind unsere Artikel entsprechend gekennzeichnet. Bei unseren Produkten handelt es sich vielfach auch um Bastelmaterial und um Ausgangswerkstoffe, die nicht gekennzeichnet werden müssen. Kleinkindern unter 3 Jahren sollten nicht geprüfte und nicht gekennzeichnete Produkte oder daraus hergestellte Produkte nicht in die Hand gegeben werden. Andere Kinder unter 14 Jahren sollten nur unter Aufsicht basteln. Der Käufer ist verpflichtet, den Endverbraucher darüber zu informieren.

8. Mängelrüge. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nicht mehr berücksichtigt werden. Andere Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung ebenfalls schriftlich zu rügen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, die beanstandete Ware auszubessern, neu zu liefern oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Beanstandete Ware darf nur mit schriftlichem Einver ständnis des Verkäufers zurückgesandt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers, sind ausgeschlossen. Handelsübliche, geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität und der Farbe dürfen nicht beanstandet werden. Eine Haftung des Verkäufers für die von Ihm erteilten Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der Ware, technische Empfehlungen oder Beratungen und sonstige Angaben besteht nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Folgen durch unsachgemässe Verwendung unserer Waren.

9. Zahlung. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer 2 % Skonto, bei Zahlung durch Bankeinzug 3 % Skonto. Neukunden, die keinen Bankeinzug vereinbart haben, erklären sich durch Auftragserteilung mit einer Erstlieferung gegen Vorauskasse einverstanden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaigen weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz ab Verfalltag bis zum Zahlungseingang und Mahngebühren in Rechnung gestellt. Ein Skontoabzug entfällt, sofern ältere fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Rechnungsbeträge, und zwar bei mehreren den jeweils älteren Betrag verrechnet. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen; sie müssen in jedem Falle über den vollen Rechnungsbetrag ohne Kassaskonto lauten und innerhalb des Zahlungsziels gegeben werden. Diskontzinsen sowie Spesen und Kosten werden vom Ablauf des Zahlungsziels an berechnet und sind zusammen mit der Wechselsteuer sofort vom Käufer zu bezahlen. Einziehungsspesen gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorzeichnung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Der Verkäufer behält sich vor, bei Neuabschlüssen eine Lieferung nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

10. Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher rückständiger Forderungen in bar zu verlangen und eventuell eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen; dies gilt auch für den Fall der Wechselannahme durch den Verkäufer. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so kann der Verkäufer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen. Falls der Käufer dies verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11. Aufrechnung. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

12. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung - einschliesslich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung) - bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Vor vollständiger Bezahlung ist die Veräusserung nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zulässig. Die aus der Weiterveräusserung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit sämtlich an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer hat dem Verkäufer etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäss nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf dessen Verlangen Auskunft über den Vorrat an Vorbehaltsware zu erteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, den Liefergegenstand ohne Verzicht auf seine Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an sich zu nehmen.

13. Exportlieferung. Bei Lieferung ins Ausland erfolgt die Lieferung frei deutsche Bundesgrenze unverzollt gegen ein schriftliches und unwiderrufliches Bankakkreditiv oder gegen Vorauskasse.

14. Datenschutzgesetz. Wir sind berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des abgeschlossenen Geschäftes zu nutzen.

15. Sämtliche Erklärungen des Käufers für Rücktritt, Mängelrügen und dergleichen sowie Nebenabreden, Vertragsänderungen und dessen Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schriftliche Nebenabreden und Vereinbarungen mit Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden gegenseitigen Leistungen wird als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers vereinbart. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist nach Wahl des Verkäufers, auch bei Ansprüchen aus Scheck und Wechsel, Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, der Sitz des Käufers oder der Zahlungsort.

GLOREX GmbH                                                                                        Großmattstrasse 17                                                                                              D-79618 Rheinfelden                                                                                            Tel: 07623 / 72 33-0                                                                                          Fax: 07623 / 72 33-66                                                                                          Email: info@glorex.de